
Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Verordnungsmöglichkeit von Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie.
Eine langfristige Genehmigung von Heilmitteln durch die Krankenkasse kann über eine Statuserhebung erreicht werden.
Diese Statuserhebung soll zur erheblichen Vermindung der Regressgefahr für die Ärzte führen und die Langzeitverordnung von Heilmitteln (Verordnung außerhalb des Regelfalls) erleichtern.
Die Neufassung der Richtlinie ist seit dem 01. Juli 2011 in Kraft.
„§ 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie
Auf Antrag der oder des Versicherten entscheidet die Krankenkasse darüber, ob der oder dem Versicherten wegen der sich aus der ärztlichen Begründung ergebenden besonderen Schwere und Langfristigkeit ihrer oder seiner funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Therapiebedarfs die insoweit verordnungsfähigen Leistungen in dem insoweit verordnungsfähigen Umfang langfristig genehmigt werden können. Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.“
Hier finden Sie den vollständigen Text der Heilmittelrichtlinie.
1. Die Neuregelung richtet sich an gesetzlich Krankenversicherte mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die einen dauerhaften Therapiebedarf (Verordnung außerhalb des Regelbedarfs, langfristige Verordnung) mit Heilmitteln haben.
2. Von der Neuregelung sollten nur diejenigen Betroffenen Gebrauch machen, die bisher Schwierigkeiten haben, eine langfristige Verordnung durch den Arzt bzw. die Genehmigung durch die Krankenkasse für ihre Behandlung mit Heilmitteln zu erhalten.
3. Bei der Krankenkasse muss die besondere Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung und chronischen Erkrankung anerkannt/festgestellt werden (so genannte Statuserhebung). Dies geschieht per Antrag. Die Genehmigung gilt mindestens für ein Jahr. Einen Musterantrag finden Sie hier.
TIPP: Es empfiehlt sich, dass einem Antrag eine befürwortende Stellungnahme der verordnenden Arztpraxis beigefügt wird.
4. Die langfristige Genehmigung gilt für mindestens ein Jahr.
5. Die Genehmigung durch die Krankenkasse ersetzt nicht die Verordnung von Heilmitteln durch den Arzt. Heilmittel müssen auch weiterhin vom Arzt verordnet werden.
Zum Musterantrag bei den Krankenkassen
Leitbild der Deutschen Rheuma-Liga
Das Dokument gibt Auskunft über Werte, Handlungsfelder und Ziele des Verbandes