
Für chronisch Rheumakranke ist das Funktionstraining, das als ergänzende Leistung zur Rehabilitation im SGB IX verankert ist, ein wichtiger Baustein in der Versorgung. Um zu verhindern, dass die Gelenke versteifen wird von Rentenversicherung und Krankenversicherung die Bewegungstherapie (als Trockengymnastik oder Warmwassergymnastik) gefördert.
Vor Ort organisieren die Gruppen der Deutschen Rheuma-Liga das Funktionstraining.
Am 1.1.2011 ist eine neue Rahmenvereinbarung zu Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft getreten. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass bei rheumatischen Erkrankungen 12 bzw. 24 Monate Funktionstraining verordnet werden können. Dabei handelt es sich um Richtwerte. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Verordnung auch für längere Zeiträume erfolgen. Bei der Verhandlung der neuen Rahmenvereinbarung konnte die Rheuma-Liga erreichen, dass die starre zeitliche Begrenzung des Funktionstrainings aufgehoben wurde und die Verordnung sich stärker nach den medizinischen Erfordernissen ausrichtet. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hatte im Juni 2008 die frühere starre Befristung für nicht gültig erklärt.
Positionen der Deutschen Rheuma-Liga zum Überarbeitungsbedarf der Rahmenvereinbarung über das Funktionstraining (Stand Oktober 2009)
Urteil des Bundessozialgerichts zum Funktionstraining
Hilfe zur Selbsthilfe durch Funktionstraining: Vorraussetzungen, Grenzen und Möglichkeiten.
Leitbild der Deutschen Rheuma-Liga
Das Dokument gibt Auskunft über Werte, Handlungsfelder und Ziele des Verbandes