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Warum es sicht lohnt, nicht aufzugeben! Ein Erfahrungsbericht aus Österreich

Da meine Tochter auf Grund ihrer rheumatischen Erkrankung so weit eingeschränkt ist, dass es ihr nicht möglich sein wird, einen ganzen Arbeitstag durchzuhalten...

 und dann auch noch Arzt- und Therapietermine wahrzunehmen, haben wir uns dafür interessiert, ob eine Lehre mit Wochenarbeitszeitverkürzung möglich wäre. Wir konnten erfahren, dass es eine Lehre ohne Barriere mit der Integrativen Berufsausbildung gibt. Diese Ausbildung soll die Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben verbessern. Hier gibt es die Möglichkeit der Erlernung eines Berufes mit verlängerter Lehrzeit oder die Teilqualifizierung in einem Lehrberuf, bei der Teile eines oder mehrer Lehrberufe erlernt werden. Die verlängerte Lehre kommt für Personen in Frage, die auf Grund von Lernschwierigkeiten für die Lehre länger brauchen. Deshalb kann die Lehrzeit verlängert werden. Auch auf Grund von langen Krankenständen kann um eine Lehrzeitverlängerung angesucht werden. Eine Lehrzeitverlängerung aber auf Grund einer Wochenarbeitszeitverkürzung ist nicht vorgesehen. 

Nun hatte meine Tochter einen tollen Praktikumsplatz in einer Apotheke und auch einen sehr rücksichtsvollen Chef, aber der Lehrvertrag konnte nicht mit verkürzter Wochenarbeitszeit abgeschlossen werden. Wir hatten nun Kontakt zum Bundessozialamt, zur Arbeiterkammer, zur Wirtschaftskammer und noch vielen anderen wichtigen Stellen. Wir erlebten sehr viele freundliche Menschen, die uns entgegen kommen wollten, die meinten, dass es da kein Problem geben könnte. Auch von vielen Förderungen, welche Betriebe erhalten könnten, die einen integrativen Lehrling einstellen, haben wir erfahren. 

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ teilte uns schlussendlich mit, dass gemäß Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 16.9.1987 Teilzeitbeschäftigung und Kurzarbeit bei Lehrverhältnissen grundsätzlich nicht zulässig sind. Dies sei analog auf die integrative Berufsausbildung anzuwenden.  

Nach mehreren Telefonaten mit der Antidiskriminierungsstelle in Wien bekamen wir dann von der Arbeiterkammer eine Sondergenehmigung für die Unterfertigung eines Lehrvertrages mit reduzierter Wochenarbeitszeit. Jedoch mit der Umsetzung desselben innerhalb der integrativen Berufsausbildung war man heillos überfordert. Der Lehrvertrag konnte so also nicht zustande kommen. 

Meine Tochter viel dann einige Monate wegen eines Krankenstandes aus und musste sich erneut eine Praktikumsstelle suchen. Diesmal fand sie einen Platz in einem Büro nicht weit von uns entfernt. Der Chef der neuen Firma erklärte sich auch mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden einverstanden. Aber die Sondergenehmigung der Arbeiterkammer war nur für die erste Praktikumsstelle gültig. Also mussten wir unseren Kampf von Neuem beginnen.

Nun verfasste meine Tochter einen Text, in dem sie ihre Lage und ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung schilderte und auch auf das Fehlen einer gesetzlichen Verankerung des Rechtes auf eine Teilzeitlehre für Betroffene hinwies. Dieser Text wurde an alle wichtigen Stellen des Landes verschickt. Zu unserer Verwunderung war das Echo enorm. Wir bekamen sehr viele emails und Telefonanrufe von wichtigen Persönlichkeiten Österreichs, und es wurde uns von vielen Seiten versichert, dass man sich für unsere Tochter einsetzen wollte.  Wir waren jedoch skeptisch, weil Neuwahlen abgehalten wurden und fragten uns, ob wir nach den Wahlen den Kampf von vorne beginnen müssten. 

Nun – einige Tage vor Weihnachten konnten wir uns über einen großen Erfolg freuen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilte Herrn Mag. Herbert Haupt, dem Anwalt für Gleichbehandlungsfragen, folgendes mit: „Im Hinblick auf die spezielle Situation der Jugendlichen in der Integrativen Berufsausbildung akzeptieren allerdings die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern den Abschluss von Teilzeitlehrverträgen für diesen Bereich. Die Einschreiterin, Frau XY, hat jedenfalls die Möglichkeit, sich in Absprache mit dem Lehrberechtigten an die zuständige Lehrlingsstelle zwecks Vereinbarung einer Teilzeitlehre zu wenden. Darauf wurde auch Herr Abg. z. NR Dr. Franz-Joseph Huainigg, der sich ebenfalls für Frau XY eingesetzt hat, mit Schreiben von Bundesminister Dr. Bartenstein vom 14.10.2008 hingewiesen. In diesem Schreiben wurde die Unterstützung durch die für die betriebliche Berufsausbildung zuständige Sektion I angeboten. 

Im Übrigen kann darauf hingewiesen werden, dass im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Kapitel „Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen“ die Fortsetzung der Integrativen Berufsausbildung und der teilqualifizierten Lehre sowie die Maßnahmen zur gesetzlichen Klarstellung der Integrativen Berufsausbildung auf die praktischen Gegebenheiten benachteiligter Personen, z.B. die Ausbildung in einer reduzierten Wochenstundenanzahl, festgelegt wurde. Das BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) beabsichtigt daher, gemeinsam mit den Sozialpartnern, dem Unterrichtsministerium und den sonstigen beteiligten Institutionen die Ausarbeitung einer Berufsausbildungsgesetz-Novelle zur Adaptierung der Rahmenbedingungen der Integrativen Berufausbildung einschließlich der gesetzlichen Verankerung der Möglichkeit einer Teilzeitlehre in Angriff zu nehmen.“ 

Dies sind Neuigkeiten, die wir sehr gerne an alle betroffenen Familien weitergeben möchten, ist es doch  im Sinne aller betroffenen Jugendlichen mit einer Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis, eine Änderung der momentanen Gesetzessituation herzustellen. Es handelt sich hier für uns nicht um eine private Ausnahmesituation, sondern es betrifft einen Personenkreis, deren Anzahl im Zunehmen ist. Auch Jugendliche mit anderen Erkrankungen, die ebenso eine Wochenarbeitszeitverkürzung erfordern, könnten von einer Änderung dieser Situation profitieren.

Es macht Sinn, auch Jugendliche mit Handicap ins Berufsleben zu integrieren. Die Basis für eine integrative Berufsausbildung soll nun auch für jene jungen Rheumatiker, die nur eine Teilzeitlehre im Sinne einer Wochenarbeitszeitverkürzung absolvieren können, geschaffen werden.  

Für nähere Auskünfte zu diesem Thema richten Sie bitte Ihre emails an:  boehm-lilge(at)aon.at Auch genauere Auskünfte zum Thema Chancengleichheit und zur Integrativen Berufsausbildung können wir gerne auf diesem Weg geben.

Eine Betroffene aus Österreich